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Für stationäre Pflege und Tagespflege im Rhein-Main-Gebiet

Prüfberichte, die der Heimaufsicht standhalten, nicht nur der Ablage.

Pflegeeinrichtungen werden doppelt beaufsichtigt: von der Berufsgenossenschaft und von der hessischen Betreuungs- und Pflegeaufsicht, die sich Prüfberichte vorlegen lassen kann. Wir prüfen Anlage, Geräte, Pflegebetten und Sicherheitsbeleuchtung so dokumentiert, dass beide Fragen beantwortet sind, bevor sie gestellt werden.

Die doppelte Aufsicht und was sie sehen will

Als Arbeitgeber unterliegt Ihre Einrichtung der DGUV Vorschrift 3; zuständiger Unfallversicherungsträger ist die BGW und deren Aufsichtspersonen fragen bei Begehungen zuerst nach Gefährdungsbeurteilung und Prüfnachweisen. Dazu kommt in Hessen die Betreuungs- und Pflegeaufsicht nach dem HGBP: Betreiber müssen die Einhaltung ihrer Pflichten regelmäßig auf eigene Kosten prüfen lassen und die Prüfberichte der Behörde vorlegen können.

Beide Instanzen eint eine Erwartung: Nachvollziehbarkeit. Ein Prüfprotokoll mit Messwerten je Betriebsmittel, begründeten Fristen und klarer Kennzeichnung ist dabei kein Papierkram, sondern Ihr Entlastungsbeweis, gegenüber Aufsicht, Berufsgenossenschaft und im Schadensfall gegenüber der Versicherung.

Was wir in Pflegeeinrichtungen prüfen

Elektrisch verstellbare Pflegebetten

Der sensibelste Posten: aktive Medizinprodukte im Dauereinsatz, deren Leitungen bei jedem Verfahren des Bettes mechanisch beansprucht werden. Geprüft wird nach DIN EN 62353, Sichtprüfung auf Leitungs- und Quetschschäden, Schutzleiter- und Ableitstrommessung, je Bett dokumentiert. Den Turnus legen Herstellerangaben und Gefährdungsbeurteilung fest; etabliert sind ein bis zwei Jahre.

Sicherheitsbeleuchtung nach DIN EN 50172:2024

Die Neufassung vom Oktober 2024 hat die Anforderungen konkretisiert: jährlicher Funktionstest über die volle Bemessungsdauer, Prüfung durch Sachkundige mit Beleuchtungsstärkemessung mindestens alle drei Jahre, laufende Sicht- und Funktionskontrollen dazwischen. Viele Einrichtungen haben Wartungsverträge auf dem Stand der Fassung von 2005, das ist der häufigste Befund unserer Erstaufnahmen.

Anlage, Küche, Wäscherei, Aufzugszuleitung

Die ortsfeste Anlage mit Verteilungen und Stromkreisen, dazu die Feucht- und Dauerlastbereiche Küche und Wäscherei mit entsprechend kurzen Fristen, geprüft nach DGUV Vorschrift 3 und DIN VDE 0105-100, mit Prüfplakette und nächstem Termin je Betriebsmittel.

Geräte der Bewohner und der Pflege

Vom mitgebrachten Fernseher im Bewohnerzimmer bis zum Lifter: ortsveränderliche Betriebsmittel nach DIN EN 50699. Produkte nach Anlage 1 der MPBetreibV, etwa Reizstromgeräte der Therapie, bekommen zusätzlich die sicherheitstechnische Kontrolle nach §12 MPBetreibV, spätestens alle zwei Jahre.

Der Markt im Rhein-Main-Gebiet, amtlich gezählt

Zum Stichtag 15.12.2023 zählte das Hessische Statistische Landesamt in der Kernregion:

Gebiet Stationäre Heime Ambulante Dienste
Frankfurt am Main 61 226
Wiesbaden 37 72
Landkreis Offenbach 38 71
Kreis Groß-Gerau 27 33
Main-Taunus-Kreis 25 49

Quelle: Hessisches Statistisches Landesamt, „Die Pflegeeinrichtungen in Hessen am 15.12.2023“, K VIII 1 – 2j/23, veröffentlicht Februar 2025. Hessenweit: 1.095 stationäre Einrichtungen.

Häufige Fragen

Welche Elektroprüfungen braucht ein Pflegeheim?

Mindestens vier Stränge: die wiederkehrende Prüfung der ortsfesten Anlage und der ortsveränderlichen Geräte nach DGUV Vorschrift 3, die Prüfung der elektrisch verstellbaren Pflegebetten und weiterer aktiver Medizinprodukte nach DIN EN 62353, die Prüfungen der Sicherheitsbeleuchtung nach DIN EN 50172 und für Produkte nach Anlage 1 der MPBetreibV sicherheitstechnische Kontrollen nach §12. Dazu kommt die hessische Besonderheit: Die Betreuungs- und Pflegeaufsicht kann sich die Prüfberichte vorlegen lassen.

Wie oft müssen Pflegebetten geprüft werden?

Elektrisch verstellbare Pflegebetten sind aktive Medizinprodukte und werden nach DIN EN 62353 geprüft. Der Turnus folgt aus Herstellerangaben und der Gefährdungsbeurteilung; etabliert hat sich in der Praxis ein Rhythmus von ein bis zwei Jahren, bei intensiver Nutzung und häufigem Bewohnerwechsel eher jährlich. Wichtig ist neben der Messung die Sichtprüfung auf Leitungsschäden durch Verfahren des Bettes und auf Quetschstellen.

Was verlangt die neue Norm für die Sicherheitsbeleuchtung?

DIN EN 50172 (VDE 0108-100) in der Fassung vom Oktober 2024 verlangt unter anderem den jährlichen Funktionstest über die gesamte Bemessungsdauer der Batterie und eine Prüfung durch Sachkundige einschließlich Beleuchtungsstärkemessung mindestens alle drei Jahre, zusätzlich zu den laufenden Sicht- und Funktionskontrollen. Wartungsverträge, die noch auf dem Stand der Vorgängerfassung von 2005 laufen, decken das nicht vollständig ab und gehören überprüft.

Was will die Heimaufsicht bei einer Prüfung sehen?

Nach dem hessischen Betreuungs- und Pflegegesetz (HGBP) müssen Betreiber die Einhaltung ihrer Pflichten regelmäßig auf eigene Kosten prüfen lassen und die Berichte der Aufsicht vorlegen können. Praktisch heißt das: aktuelle Prüfprotokolle mit Messwerten, nachvollziehbare Fristen aus der Gefährdungsbeurteilung und gekennzeichnete Betriebsmittel. Ein Protokoll, das nur „geprüft, o. B.“ vermerkt, überzeugt weder Aufsicht noch Berufsgenossenschaft.

Können Sie im laufenden Heimbetrieb prüfen?

Ja, anders geht es in einer Pflegeeinrichtung gar nicht. Wir prüfen wohnbereichsweise, stimmen uns mit der Pflegedienstleitung ab und legen Prüfungen in Bewohnerzimmern auf Zeiten, die den Tagesablauf nicht stören. Abschaltungen der Anlage kündigen wir an und halten sie kurz; die Sicherheitsbeleuchtung testen wir so, dass die Schutzfunktion durchgehend erhalten bleibt.

Rechtsgrundlagen und Quellen

Herausgeber: KEAK Elektrotechnik, Kemal Akboga, eingetragener Elektro-Meisterbetrieb in Rüsselsheim. Stand: . Diese Seite gibt den Stand der genannten Normen und Vorschriften wieder und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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