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Für Arztpraxen, Zahnarztpraxen und MVZ

Ihre Praxis hat vier Prüfpflichten. Drei davon stehen nicht in der DGUV V3.

Wir prüfen die Elektrik Ihrer Praxis im Rhein-Main-Gebiet vollständig, Anlage, Bürogeräte und medizinische Geräte nach den jeweils richtigen Normen, mit Messwerten im Protokoll statt „keine Mängel festgestellt“.

Was muss in einer Arztpraxis geprüft werden?

In einer Arztpraxis greifen mindestens vier voneinander unabhängige Prüfpflichten aus drei verschiedenen Rechtsgebieten: Arbeitsschutzrecht, Medizinprodukterecht und, sobald geröntgt wird, Strahlenschutzrecht. Sie haben unterschiedliche Fristen, unterschiedliche Normen und unterschiedliche Anforderungen an den Prüfer.

Prüfobjekt Rechtsgrundlage Norm Frist
Ortsfeste Elektroinstallation der Praxisräume 1 DGUV V3 §5, BetrSichV §14 DIN VDE 0105-100 1 Jahr
Nicht-medizinische Geräte (PC, Drucker, Kühlschrank, Wasserkocher) 2 DGUV V3 §5, BetrSichV §14 DIN EN 50699 (VDE 0702) Richtwert 6 Monate, bis 2 Jahre
Medizinische elektrische Geräte (EKG, Ultraschall, Absauggerät) DGUV V3 §5 DIN EN 62353 (VDE 0751-1) aus der Gefährdungsbeurteilung
Medizinprodukte nach Anlage 1 (Defibrillator, HF-Chirurgie, Infusionspumpe) MPBetreibV §12 (STK) DIN EN 62353 spätestens alle 2 Jahre
Blutdruckmessgeräte, Elektrothermometer, Ergometer MPBetreibV §15 (MTK), Anlage 2 PTB-Leitfaden 2 Jahre
Audiometer, Infrarot-Strahlungsthermometer MPBetreibV §15 (MTK), Anlage 2 PTB-Leitfaden 1 Jahr
Röntgeneinrichtung StrlSchV §88 Sachverständigenprüfung mindestens alle 5 Jahre
  1. 1 Richtwert aus Tabelle 1A der Durchführungsanweisungen zur DGUV Vorschrift 3 für Anlagen in Betriebsstätten und Räumen besonderer Art (DIN VDE 0100 Gruppe 700). Medizinisch genutzte Bereiche nach DIN VDE 0100-710 gehören zu dieser Gruppe, die DGUV nennt die Arztpraxis nicht wörtlich, die Zuordnung ist fachlich begründet und über die Gefährdungsbeurteilung zu belegen.
  2. 2 Tabelle 1B nennt als Richtwert sechs Monate. Liegt die Fehlerquote bei höchstens zwei Prozent, ist eine Verlängerung möglich, auf maximal zwei Jahre in „Büros oder unter ähnlichen Bedingungen“. Ob ein Behandlungs- oder Sterilisationsraum diese Bedingung erfüllt, entscheidet die Gefährdungsbeurteilung, nicht die Tabelle.

Warum die Standardprüfung in einer Praxis zu kurz greift

Die beiden DGUV-Informationen, nach denen praktisch jeder Prüfdienstleister arbeitet, schließen medizinische Geräte selbst aus ihrem Anwendungsbereich aus. Das steht wörtlich in ihnen drin.

„In bestimmten Bereichen sind weitergehende Anforderungen […] zu beachten, auf die in dieser Schrift nicht eingegangen werden kann. Dies gilt beispielsweise für: […] Medizinisch genutzte Bereiche und elektrische Medizinprodukte.“
DGUV Information 203-071, Kapitel 1, Ausgabe Januar 2020. Die DGUV Information 203-070 enthält im selben Kapitel eine gleichlautende Ausnahme für Medizinprodukte.

Wer Ihre Praxis nach dem Standardschema für Betriebe abarbeitet, prüft Ihre Medizingeräte also nach einem Regelwerk, das für sie ausdrücklich nicht gilt. Für medizinische elektrische Geräte gilt DIN EN 62353, für die Praxisräume DIN VDE 0100-710, mit eigenen Messgrößen und eigenen Grenzwerten.

Welche Geräte brauchen eine sicherheitstechnische Kontrolle?

Die STK nach §12 MPBetreibV gilt für Produkte nach Anlage 1 der Verordnung, nicht für jedes Medizingerät. Diese Abgrenzung wird häufig zu weit gezogen. Was nicht unter Anlage 1 fällt, ist damit aber nicht prüffrei: Die elektrische Sicherheit dieser Geräte folgt weiterhin aus §5 DGUV Vorschrift 3.

  • Anlage 1 Defibrillator (manuell/klinisch) Anlage 1 Nr. 1.1, ausdrücklich genannt
  • Anlage 1 AED für Laienbenutzung STK kann nach §12 Abs. 2 entfallen: Selbsttest plus Sichtprüfung
  • Anlage 1 Reizstrom-/TENS-Therapiegerät Anlage 1 Nr. 1.1, Beeinflussung von Nerven und Muskeln
  • Anlage 1 HF-Chirurgiegerät, Elektrokauter Anlage 1 Nr. 1.3, Energie zur Koagulation
  • Anlage 1 Infusions- und Spritzenpumpe Anlage 1 Nr. 1.4
  • nicht Anlage 1 Ruhe-EKG mit Oberflächenelektroden Nr. 1.2 verlangt intrakardiale Messung, ein Oberflächen-EKG ist nicht erfasst
  • nicht Anlage 1 Ultraschall / Sonographie Nicht in Anlage 1, Prüfung dennoch über DGUV V3 und Herstellerangaben
  • nicht Anlage 1 Autoklav / Kleinsterilisator Elektrisch nach DGUV V3, zusätzlich Aufbereitungsvalidierung nach §8 MPBetreibV

Ab dem 1. Januar 2027 müssen neu in Betrieb genommene Laien-AED ihre Selbsttest-Ergebnisse zusätzlich dokumentieren und automatisch per Fernüberwachung an den Betreiber übermitteln (§12 Absatz 2 MPBetreibV).

Welche Anforderungen gelten für Ihre Praxisräume?

DIN VDE 0100-710 gilt ausdrücklich auch für Ärztehäuser sowie Arzt- und Zahnarztpraxen. Die Norm teilt medizinisch genutzte Bereiche in drei Gruppen ein, aus denen sich die technischen Anforderungen ableiten.

GRUPPE 0

Ohne Medizingeräte

Wartezimmer, Anmeldung, Büro, Archiv. Keine Zusatzanforderungen aus DIN VDE 0100-710.

GRUPPE 1

Der Regelfall in der Praxis

Sprech- und Behandlungszimmer, EKG-Raum, radiologischer Diagnostikraum. Zusätzlicher Schutzpotentialausgleich ist Pflicht.

GRUPPE 2

Nur beim ambulanten Operieren

OP, Anästhesiebereich, OP-Vorbereitung. Medizinisches IT-System mit Isolationsüberwachung erforderlich. Für die meisten Praxen nicht einschlägig.

In Bereichen der Gruppe 1 ist ein zusätzlicher Schutzpotentialausgleich zu errichten und mit einer Schutzpotentialausgleichsschiene zu verbinden. Fehlt er, ist das kein Formfehler im Protokoll, sondern ein Mangel an der Anlage, und genau das können wir als Meisterbetrieb im selben Zug beheben, statt Sie mit einer Mängelliste allein zu lassen.

Prüfen Sie Ihr letztes Protokoll auf eine veraltete Norm

DIN VDE 0701-0702 wurde am 21. September 2023 zurückgezogen. Steht diese Bezeichnung noch auf Ihrem aktuellen Prüfprotokoll, wurde nach einer nicht mehr gültigen Norm dokumentiert. Maßgeblich sind heute DIN EN 50699 (VDE 0702) für Wiederholungsprüfungen und DIN EN 50678 (VDE 0701) nach Instandsetzungen.

Dasselbe gilt für Paragraphenangaben zur MPBetreibV: Die Verordnung wurde am 14. Februar 2025 neu erlassen und durchnummeriert. Die sicherheitstechnische Kontrolle steht jetzt in §12, die messtechnische in §15. Protokolle und Angebote, die noch §7 und §11 zitieren, beziehen sich auf die alte Fassung.

Was passiert, wenn die Prüfung fehlt?

Die unterlassene Prüfung ist eine Ordnungswidrigkeit, keine Straftat, anders als es auf manchen Anbieterseiten steht. Strafrechtlich relevant wird es erst über die allgemeinen Delikte, wenn tatsächlich ein Personenschaden eintritt.

Verstoß gegen §5 DGUV Vorschrift 3 §9 DGUV V3 i. V. m. §209 SGB VII bis 10.000 €
STK oder MTK nicht durchgeführt §19 MPBetreibV i. V. m. §94 MPDG bis 30.000 €
Bestandsverzeichnis nicht geführt §14 MPBetreibV i. V. m. §94 MPDG bis 30.000 €

Praktisch wichtiger als das Bußgeld ist die Beweislage. Nach §14 Absatz 7 BetrSichV müssen Prüfergebnisse aufgezeichnet und mindestens bis zur nächsten Prüfung aufbewahrt werden, mit Art, Umfang, Ergebnis sowie Name und Unterschrift der befähigten Person. Kommt es zu einem Schaden, ist genau dieses Protokoll Ihr entlastendes Beweismittel.

So läuft die Prüfung ab

  1. 01 Gerätebestand aufnehmen. Sie schicken uns eine Liste oder Fotos, gern per WhatsApp. Wir trennen dabei schon, was nach DIN EN 50699, was nach DIN EN 62353 und was nach §12 MPBetreibV zu behandeln ist, daraus ergibt sich der Preis.
  2. 02 Fristen festlegen. Nach §3 Absatz 6 BetrSichV müssen Sie Art, Umfang und Fristen selbst ermitteln. Fehlt Ihnen dafür die Fachkunde, müssen Sie sich beraten lassen, das übernehmen wir und dokumentieren die Begründung nachvollziehbar.
  3. 03 Messen im laufenden Betrieb. Wir prüfen in Randzeiten oder an Schließtagen, damit Ihr Sprechstundenbetrieb weiterläuft. Sicht-, Funktions- und Messprüfung mit kalibrierten Messmitteln.
  4. 04 Protokoll mit Messwerten. Sie erhalten je Gerät die ermittelten Messwerte, das Messverfahren und die Beurteilung, nicht nur den Satz „keine Mängel festgestellt“. Für Produkte nach Anlage 1 verlangt §12 Absatz 3 MPBetreibV genau das ausdrücklich.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen der DGUV V3 Prüfung und der STK?

Die DGUV V3 Prüfung ist Arbeitsschutzrecht und schützt Ihre Beschäftigten, sie betrifft alle elektrischen Anlagen und Geräte der Praxis. Die sicherheitstechnische Kontrolle nach §12 MPBetreibV ist Medizinprodukterecht und schützt Patienten, sie betrifft nur Produkte nach Anlage 1 der MPBetreibV. §1 Absatz 3 MPBetreibV stellt ausdrücklich klar, dass die Unfallverhütungsvorschriften daneben unberührt bleiben. Eine STK ersetzt die DGUV V3 Prüfung also nicht und umgekehrt gilt dasselbe.

Wie oft muss eine Arztpraxis ihre Elektrogeräte prüfen lassen?

Es gibt keine einheitliche Frist. Für ortsfeste Anlagen in medizinisch genutzten Bereichen nennt die DGUV Vorschrift 3 einen Richtwert von einem Jahr. Für ortsveränderliche Geräte liegt der Richtwert bei sechs Monaten und lässt sich auf bis zu zwei Jahre verlängern, wenn die Fehlerquote unter zwei Prozent liegt. Die sicherheitstechnische Kontrolle nach §12 MPBetreibV ist spätestens alle zwei Jahre fällig, messtechnische Kontrollen nach §15 je nach Gerät alle ein bis zwei Jahre. Die konkreten Fristen legt der Praxisinhaber auf Basis der Gefährdungsbeurteilung fest.

Wer darf die Prüfung in einer Arztpraxis durchführen?

Die Prüfung nach DGUV V3 führt eine Elektrofachkraft durch, bei geeigneten Mess- und Prüfgeräten auch eine elektrotechnisch unterwiesene Person. Für sicherheitstechnische Kontrollen nach §12 MPBetreibV gelten die schärferen Anforderungen des §5 MPBetreibV: aktuelle Kenntnisse aus geeigneter Ausbildung und beruflicher Tätigkeit, geeignete Mess- und Prüfeinrichtungen und ausdrücklich Weisungsfreiheit hinsichtlich der fachlichen Beurteilung.

In meinem letzten Prüfprotokoll steht DIN VDE 0701-0702, ist das noch gültig?

Nein. DIN VDE 0701-0702 wurde am 21. September 2023 zurückgezogen. Für Wiederholungsprüfungen gilt seitdem DIN EN 50699 (VDE 0702), für Prüfungen nach einer Instandsetzung DIN EN 50678 (VDE 0701). Die Grenzwerte sind weitgehend gleich geblieben, geändert hat sich unter anderem die Berechnung des Schutzleiterwiderstands bei größeren Leitungsquerschnitten. Ein aktuelles Protokoll sollte die neuen Normbezeichnungen ausweisen.

Ist eine Arztpraxis zur DGUV-V3-Prüfung verpflichtet?

Ja. Das Gesetz verlangt die Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 in Verbindung mit der Betriebssicherheitsverordnung, für Medizinprodukte zusätzlich die Kontrollen nach MPBetreibV. Entscheidend für Berufsgenossenschaft, Aufsichtsbehörde und Versicherung ist das Prüfprotokoll mit den dokumentierten Messwerten, nicht die Bezeichnung der Dienstleistung.

Was kostet die Elektroprüfung in einer Arztpraxis?

Für Prüfleistungen gibt es keine Gebührenordnung, der Preis hängt von der Gerätezahl, der Geräteart und dem Aufwand vor Ort ab. Bei kleineren Praxen bestimmen Anfahrt und Mindestauftragswert den Preis stärker als der Stückpreis je Gerät. Wir erfassen deshalb zuerst Ihren Gerätebestand und nennen Ihnen dann einen Festpreis, bevor wir anfangen.

Was passiert, wenn die Prüfung fehlt?

Ein Verstoß gegen §5 DGUV Vorschrift 3 ist nach §9 der Vorschrift in Verbindung mit §209 SGB VII eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Geldbuße bis zu 10.000 Euro geahndet werden. Unterbleibt eine sicherheitstechnische oder messtechnische Kontrolle nach MPBetreibV, greift §19 MPBetreibV in Verbindung mit §94 MPDG mit einer Geldbuße bis zu 30.000 Euro. Praktisch mindestens ebenso wichtig: Im Schadensfall ist das Prüfprotokoll Ihr entlastendes Beweismittel, ohne Dokumentation tragen Sie das Beweisrisiko.

Rechtsgrundlagen und Quellen

Herausgeber: KEAK Elektrotechnik, Kemal Akboga, eingetragener Elektro-Meisterbetrieb in Rüsselsheim. Stand: . Diese Seite gibt den Stand der genannten Normen und Vorschriften wieder und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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Prüfung für Ihre Praxis anfragen

Schicken Sie uns Ihren Gerätebestand, Sie bekommen einen Festpreis, bevor wir anfangen. Am schnellsten per WhatsApp.