Ein Balkonkraftwerk anmelden & anschließen ist seit 2024 deutlich einfacher geworden. Steckerfertige Solargeräte lassen sich heute mit wenigen Schritten in Betrieb nehmen. In diesem Ratgeber fassen wir zusammen, was 2026 gilt und wie die Anmeldung funktioniert. KEAK Elektrotechnik installiert keine Balkonkraftwerke und übernimmt keine Anmeldung.
Balkonkraftwerk anmelden: so funktioniert es 2026
Steckerfertige Solargeräte müssen nur noch im Marktstammdatenregister registriert werden, die separate Anmeldung beim Netzbetreiber entfällt. Die Registrierung dauert in der Regel nur wenige Minuten und erfolgt online durch den Betreiber selbst.
So gehen Sie vor:
- Gerät beschaffen und Steckdose am gewünschten Standort prüfen.
- Im Marktstammdatenregister registrieren, Anlagendaten und Standort eintragen.
- Balkonkraftwerk anschließen und in Betrieb nehmen.
Was ist 2026 erlaubt?
- bis 800 W Wechselrichterleistung
- Anschluss über eine geeignete Steckdose
- auch rückwärtslaufende Altzähler werden übergangsweise geduldet, bis der Zählertausch erfolgt
Beim Zählertausch wird Ihr alter Zähler durch ein modernes Gerät ersetzt. Hintergründe dazu finden Sie in unseren Ratgebern Stromzähler erneuern und Zweirichtungszähler.
Sicherheit beim Anschließen zuerst
Auch wenn der Anschluss einfach ist: Eine veraltete oder überlastete Verteilung kann beim Betrieb zusätzlicher Geräte zum Problem werden. Stößt Ihr Zählerschrank grundsätzlich an seine Grenzen, können wir ihn erneuern. Das Balkonkraftwerk selbst schließen wir nicht an und melden es nicht an.
Häufige Fragen
Brauche ich einen Elektriker fürs Balkonkraftwerk?
Für steckerfertige Standardgeräte ist ein Elektriker nicht zwingend erforderlich. Bei fest installierten Anlagen ist ein Solar- oder Elektrofachbetrieb nötig, der solche Anlagen errichtet. KEAK Elektrotechnik bietet das nicht an.
Muss ich mein Balkonkraftwerk beim Netzbetreiber melden?
Nein. Seit der Vereinfachung genügt die Registrierung im Marktstammdatenregister. Die frühere Doppelmeldung beim Netzbetreiber entfällt.